Haben Sie schon Ihren Heizkostenzuschuss beantragt?
Im vergangenen Jahr sind die Energiepreise zeitweise drastisch angestiegen und haben viele Haushalte in Deutschland finanziell belastet. Der Staat sorgt nun mit dem Heizkostenzuschuss 2023 für Entlastung und zahlt 80 Prozent der im Vorjahr angefallenen Mehrkosten für Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle.
Was wird bezuschusst?
Das Angebot gilt nur für nicht leitungsgebundene Brennstoffe (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Holzscheite, Kohle und Koks). Der Staat übernimmt bis zu 80 Prozent der Mehrkosten, die im Vergleich zu 2021 angefallen sind. Der Maximalbetrag pro Haushalt beträgt 2.000 Euro.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Beantragen kann den Heizkostenzuschuss jeder, der nicht leitungsgebundene Brennstoffe selbst bestellt und auch bezahlt hat. Das betrifft insbesondere Gebäudeeigentümer. Mieter haben auch die Möglichkeit über Ihren Vermieter, der den Brennstoff bezieht, einen Antrag stellen zu lassen. Der Vermieter kann dann die Entlastung als Einmalzahlung oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung an die Vermieter verteilen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Antragsstellung?
Es muss eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 vorliegen. Der Preis für den bezogenen Energieträger muss sich gegenüber dem Vorjahr 2021 mehr als verdoppelt haben. Daraus müssen Mehrkosten von mehr als 100 Euro entstanden sein.
In welchem Zeitraum kann ich den Antrag stellen?
Sie können den Antrag bereits seit Mai einreichen. In Rheinland-Pfalz und in den meisten anderen Bundesländern gilt der Stichtag am 20. Oktober 2023 als letzter Tag zur Einreichung. Danach erhalten Sie keinen Heizkostenzuschuss mehr.
Wie wird berechnet, wie hoch mein Heizkostenzuschuss ist?
Die genaue Summe hängt vom tatsächlichen Rechnungsbetrag, der Bestellmenge und dem einheitlichen Referenzpreis ab. Hierzu können Sie folgende Formel verwenden:
Heizkostenzuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag aus 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch der einheitliche Referenzpreis für die Energiepreise 2021 in Deutschland festgelegt wurde (Quelle: www.heizung.de). Eine Rechnung aus 2021 ist demnach für die Antragsstellung nicht notwendig.
BRENNSTOFF | REFERENZPREIS INKL. MWST. |
Heizöl | 71 Cent pro Liter |
Flüssiggas | 57 Cent pro Liter |
Holzpellets | 24 Cent pro Kilogramm |
Holzhackschnitzel | 11 Cent pro Kilogramm |
Holzbriketts | 28 Cent pro Kilogramm |
Scheitholz | 85 Cent pro Raummeter |
Kohle/ Koks | 36 Cent pro Kilogramm |
Wo kann ich meinen Antrag stellen?
In allen Bundesländern, bis auf Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen, wickelt das IT-System der Kasse Hamburg den Antrag ab.
Hier geht’s direkt zum Online-Antrag: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Wie viel Zeit muss ich einplanen für die Antragsstellung?
Wenn Ihnen alle Unterlagen vorliegen benötigen Sie etwa 15 Minuten für die Bearbeitung des Online-Antrags.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Bis Sie den Zuschuss auf Ihrem Konto haben können nach der Antragsstellung einige Wochen vergehen. Dies ist abhängig von der Zahl der offenen Anträge im eigenen Bundesland.
Worauf warten Sie noch?
Stand: Juli 2023, Änderungen vorbehalten.