Jetzt von der BAFA Förderung für effiziente Wärmepumpen profitieren!
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen können bei der BAFA bereits seit Anfang 2020 deutlich höhere Zuschussraten in Anspruch nehmen.
Ab 2021 erhalten Sie für die Installation einer neuen Wärmepumpe einen Zuschuss von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Voraussetzung dafür ist eine hohe Effizienz der Wärmepumpe.
Anträge können online über das elektronische Antragsformular auf der BAFA Homepage gestellt werden. Wichtig: Die Antragsstellung muss vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages erfolgen! Maßgeblich dafür ist das Eingangsdatum des Antrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Grundsätzlich ist die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ebenfalls möglich, solange die Gesamtsumme nicht die Summe der förderfähigen Kosten übersteigt.
Gerne beraten wir Sie individuell und geben Ihnen einen Überblick über Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin – coronakonform und unter Einhaltung der Abstandsregeln.